Das Stiftungsvermögen wird vom Stiftungsrat im Einklang mit dem geltenden Anlagereglement verwaltet.
Nach dem Grundsatz der Vermögenserhaltung (Art. 5-7 Stiftungsreglement) soll das Kapital grundsätzlich erhalten bleiben. Die jährlichen Vergabungen (direkte Auszahlungen und/oder Rückstellungen für bewilligte Finanzierungen) entsprechen dem voraussichtlichen jährlichen direkten Nettoertrag des Vermögens.
Das gesamte Vermögen der Humanitären Stiftung ist zur Zeit im Subvenimus Institutional Fund angelegt.