Gesuche

Was

Gesuche werden an folgenden inhaltlichen Anforderungen gemessen:

Förderschwerpunkte 2021 - 2030

Die Humanitäre Stiftung SRK unterstützt Programme und Projekte, welche einen Beitrag zur Umsetzung der SRK-Strategie 2030 und der darin beschriebenen Wirkungsfelder, Schwerpunkte, Stossrichtungen und Ziele leisten.

Prioritär beurteilt werden dabei Vorhaben, welche zusätzlich möglichst viele der folgenden organisationalen Fähigkeiten gemäss SRK Strategie 2030 stärken:

  1. Projekte und Aktivitäten, die verletzliche Menschen, Gemeinschaften und ihre Resilienz oder direkt die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften stärken. (Stossrichtung 2 und Ziel 4.2)

  2. Projekte und Aktivitäten, welche die Nähe zu unseren Zielgruppen, deren Erreichung sowie deren Einbezug in die Gestaltung der Angebote verbessern. (Stossrichtung 2)

  3. Projekte und Aktivitäten, welche RK-Organisationen untereinander oder zusammen mit der GS SRK umsetzen oder welche die Zusammenarbeit und die Synergienutzung sowie die Zugehörigkeit zum SRK stärken. (Stossrichtung 5)

  4. Projekte und Aktivitäten mit neuen und zeitgemässen Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige möglichst aller Altersgruppen. (Ziel 3.1)

  5. Projekte und Aktivitäten, welche einen Beitrag zur Wirkungsmessung im SRK leisten. (Ziel 2.4)

  6. Projekte und Aktivitäten zur Umsetzung der Digitalen Agenda oder zur Förderung der Innovationsfähigkeit mit dem Ziel, für den Wandel in Gesellschaft, Technologie und Umwelt gewappnet zu sein. (Stossrichtung 3, Ziele 3.3. und 5.3)

  7. Projekte und Aktivitäten, welche die Arbeit der GS SRK oder der RK-Organisationen für die Zielgruppen mit Grundlagenarbeit, Instrumente etc. erleichtern, verbessern. (Stossrichtung 3)

  8. Projekte und Aktivitäten, welche nach Ablauf der HS SRK-Finanzierung weiterhin nachhaltig erbracht werden können bzw. für die Zielgruppen nachhaltig wirken ohne Anschlussfinanzierung durch die HS SRK. (Stossrichtung 2 sowie Ziele 3.4 und 3.5)

Auswahlkriterien

Folgende Kriterien werden zur Auswahl der unterstützungswürdigen Projekte herangezogen:

  • Grosser direkter oder indirekter Nutzen für die Zielgruppen
  • Harmonisierung, Standardisierung und Multiplikation/Replikation von Angeboten und Dienstleistungen
  • Stärkung der Vernetzung und der Zusammenarbeit sowie Nutzung von Synergien innerhalb des SRK
  • Förderung von Innovation mit Potential zur nationalen Ausweitung
  • Steigerung von Qualität und Nachhaltigkeit

Voraussetzungen

Der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin hat personelle, materielle und/oder finanzielle Eigenleistungen oder Drittleistungen an das eingereichte Projekt nachzuweisen.