Gesuchsberechtigung
Gesuche an die Humanitäre Stiftung SRK können stellen:
1. Schweizerisches Rotes Kreuz:
- der Rotkreuzrat
- der RKR Ausschuss für die Belange der RK-KV (AKV)
- die Aktivmitglieder und Institutionen des SRK
- die Geschäftsstelle SRK
2. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
- die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
- Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Kantonalverbände richten ihr Gesuch an die KVK, die es mit ihrer Stellungnahme an die Humanitäre Stiftung SRK weiterleitet.
Gesuche aus der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung werden zuhanden der Humanitären Stiftung SRK an das SRK gerichtet. Dieses leitet sie mit seiner Stellungnahme an die Humanitäre Stiftung SRK weiter.
Partnerschaften mit anderen Organisationen sind möglich, sofern die Projektverantwortung bei Organisationen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung liegt.