Gesuche

Wie

Bitte reichen Sie Ihren Antrag und alle relevanten Dokumente wie Projektbeschrieb, Zwischenbericht und Schlussbericht auf Deutsch, Französisch oder Englisch ein. Dabei ist eine elektronische Übersetzung (z.B. deepl.com) ausreichend. Besten Dank!

Angaben

Das Gesuch in einer Papierkopie sowie einer elektronischen Kopie (PDF über das Gesamtdokument) hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Adresse der für das Projekt verantwortlichen Organisation der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie allfälliger externer Partner;
  • Angabe der für das Projekt verantwortlichen Personen;
  • Genauer Beschrieb des geplanten bzw. beabsichtigten Projektes (Nutzniesser, Tätigkeit, struktureller, zeitlicher und materieller Aufbau, usw.);
  • Detailliertes Gesamtbudget mit Angabe der geplanten Eigenleistung, allfälliger weiterer Finanzquellen und der beantragten finanziellen Unterstützung durch die Humanitäre Stiftung SRK;
  • Voraussichtliche Dauer des Projektes mit Phasenplan und entsprechenden Zwischenzielen;
  • Evaluationskonzept mit Kriterien und Vorgaben, anhand derer nach Beendigung des Projekts der Erfolg gemessen werden kann.

Dauer

Die maximale Dauer der finanziellen Unterstützung durch die Humanitäre Stiftung SRK beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Für mehrjährige Projekte werden Globalkredite gesprochen; in solchen Fällen ist nach Ende eines jeden Jahres der Humanitären Stiftung SRK ein Zwischenbericht einzureichen. Die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung kann von der Erreichung der Zwischenziele abhängig gemacht werden.

Nach Beendigung eines Projektes ist der Humanitären Stiftung SRK ein Schlussbericht einzureichen, auf Grund dessen eine Erfolgskontrolle vorgenommen wird.

Gesuche um Anschlussfinanzierung sind möglich, unterliegen aber den zusätzlichen Anforderungen von Art. 9 der Vergaberichtlinien. Je länger ein Projekt oder Angebot schon besteht, desto strengere Massstäbe sind dabei zu setzen an den Nachweis, dass das Angebot für die Erreichung der Ziele des SRK wichtig ist, sowie an den Nachweis, dass eine andere Finanzierung nicht gefunden werden kann. Dabei werden in der Regel auch «Tatbeweise» (Gesuche an andere Geldgeber, Gespräche mit Behörden u.ä.) gefordert. Gleichzeitig hat ein solches Gesuch auch Perspektiven aufzuzeigen, die darlegen, wie ein Ausstieg aus der Finanzierung durch die Humanitäre Stiftung aussehen könnte