Gesuche

Grundsätze

Die Humanitäre Stiftung SRK unterstützt im Rahmen der durch den Rotkreuzrat festgelegten mittelfristigen Förderschwerpunkte in erster Linie Projekte, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie SRK leisten.

Bestehende Projekte werden nur unterstützt, wenn sie nicht durch Spenden, Beiträge oder Vergabungen finanziert werden können, für die Erreichung der Ziele des SRK aber wichtig sind.

Beiträge zur Aufrechterhaltung bestehender Infrastrukturen, an allgemeine Betriebskosten und an Defizite werden grundsätzlich nicht ausgerichtet.

Die jährlichen Vergabungen entsprechen grundsätzlich dem voraussichtlichen, jährlichen direkten Nettoertrag der Humanitären Stiftung.

Als Vergabungen werden direkte Auszahlungen und/oder Rückstellungen für bewilligte Finanzierungen verstanden.

Die Vergaberichtlinien konkretisieren die Bedingungen und Kriterien für die Vergabungen der Stiftung.

Der Stiftungsrat der Humanitären Stiftung SRK entscheidet über die Gesuche endgültig. Ablehnende Entscheide werden kurz begründet.

Die Anträge und alle relevanten Dokumente wie Projektbeschrieb, Zwischenbericht und Schlussbericht sind auf Deutsch, Französisch oder Englisch einzureichen. Dabei ist eine elektronische Übersetzung (z.B. deepl.com) ausreichend.